JUNGMOTORFAHRER 

Fühlst DU dich angesprochen und motiviert bei unserem Dachverband VSMMV (Verband Schweizerischer Militär-Motorfahrer-Vereine) oder in einer der Sektionen – zum Beispiel beim MMV SGO GR (St. Galler Oberland Graubünden) – mitzumachen, dann melde dich umgehend hier.

  • passend zu DEINEM EINSATZ als Motorfahrer der diversen Fahrzeug-Kategorien
  • passend zu DEINER LEIDENSCHAFT, ein Motorfahrzeug zu führen
  • verbringe einen TEIL DEINER FREIZEIT bei uns und ENGAGIERE dich bei uns.

Mach mit bei den ausserdienstlichen Tätigkeiten der Armee und informiere dich  hier über das breite Angebot. In den diversen Kursen hast Du die Möglichkeit dein Können in verschiedenen Situationen in einer angenehmen Atmosphäre zu verbessern. Wir vom MMV SGO GR würden uns freuen, dich als motivierten Jungmotorfahrer begrüssen zu dürfen.

 

ZWECK

Der zweistufige Jungmotorfahrerkurs (JMFK) bereitet geeignete und motivierte Jugendliche vordienstlich auf die anspruchsvolle Aufgabe als Motorfahrer in der Armee vor. Nach dem vollständig absolvierten/bestandenen Regional- und Sektionskurs werden die Jungmotorfahrer als Fahrzeugführer rekrutiert. Anlässlich der Rekrutierung ist die Eignungsprüfung zu bestehen.

ABLAUF

Nach dem Regionalkurs auf leichten Geländefahrzeugen folgt, zur Vertiefung der Ausbildung, ein eintägiger Sektionskurs. Das Fahren mit Militärfahrzeugen erfolgt während den Kursen ausschliesslich auf abgesperrten Arealen. Bei den Teilnehmern gilt Nulltoleranz in Bezug auf Alkohol/andere Drogen.

TEILNEHMER

Teilnahmeberechtigt für die JMFK sind Jugendliche (m/w), die in der Lage sind, das Fahren von schweren Lastwagen mit Anhänger zu erlernen und auch motiviert sind, Überdurchschnittliches zu leisten. Die vordienstlichen Kurse sind freiwillig und kostenlos. Die Kurse sind nicht besoldet und nicht EO-berechtigt. Die aufgewendete Zeit geht zu Lasten des Kursteilnehmers. Einzelne Betriebe gewähren ein grosszügiges Entgegenkommen. Sprich mit deinem Arbeitgeber.

BEDINGUNGEN

  • Schweizer Bürger
  • bei Kursbeginn muss das 17. Altersjahr erreicht sein
  • Einverständnis der Eltern/gesetzlicher Vertreter muss bei Minderjährigen vorliegen
  • keine offensichtlichen Gebrechen, welche die Diensttauglichkeit bzw. die Rekrutierungsanforderungen zum Vornherein ausschliessen
  • keine Führerausweisentzüge